In Sachsen gilt in der Corona-Pandemie bei der Verkürzung des Genesenen-Status eine Ausnahme: Die neue Regelung betrifft nicht Menschen, die doppelt geimpft und genesen sind. Das teilte das Gesundheitsministerium am Freitag auf Anfrage mit. Für alle anderen seien ohne entsprechende Übergangsregelung des Bundes auch rückwirkend alle ausgestellten Genesenen-Nachweise nur für drei Monate gültig. Zunächst hatte der MDR berichtet. [zeit.de]
Für Ungeimpfte gilt im Freistaat die Ablauffrist des Genesenenstatus von drei Monaten. Für Personen, die doppelt geimpft und zusätzlich genesen sind, gilt diese Ablauffrist jedoch nicht, berichtet der MDR. Doppelt geimpfte Personen, die zusätzlich genesen sind, dürfen also ohne zusätzlichen tagesaktuellen Test Angebote mit 2G+ nutzen, auch wenn ihre Genesung länger als drei Monate her ist. [Leipziger Zeitung]
Dresden – In Sachsen gilt in der Coronapandemie bei der Verkürzung des Genesenenstatus eine Ausnahme. Die neue Regelung betrifft nicht Menschen, die doppelt geimpft und genesen sind, wie das Gesundheitsministerium heute erklärte. [aerzteblatt.de]
