Niedersachsen: Verkürzter G.Status verfassungswidrig

Die Verkürzung des Genesenenstatus nach einer Corona-Infektion von sechs Monaten auf 90 Tage ist nach Überzeugung des Verwaltungsgerichts (VG) Osnabrück verfassungswidrig. Es verpflichtete mit Beschluss vom Freitag den Landkreis Osnabrück, einem Kreisbewohner einen Genesenennachweis für sechs Monate auszustellen. Der Landkreis kann dies noch beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg anfechten. [aerztezeitung.de]

Erst vor Kurzem hatte das Verwaltungsgericht Osnabrück die Verkürzung des Corona-Genesenenstatus auf 90 Tage für verfassungswidrig erklärt. Darum verpflichtete es den Landkreis am Freitag im Eilverfahren dazu, einem Kläger einen Nachweis für sechs Monate auszustellen. Statt der seit Mitte Januar gültigen Verordnung solle der Landkreis in dem Fall die Fassung vom Mai vergangenen Jahres anwenden, erklärte das Gericht.

Zur Entscheidung in dem Einzelfall erklärte das Osnabrücker Gericht, dass der Ausschluss Einzelner vom öffentlichen Leben eine „hohe Grundrechtsrelevanz“ habe. Mit Blick auf die Bedeutung des Genesenenstatus für Betroffene verstoße es gegen Verfassungsrecht, dass die Dauer in der Verordnung durch Verweis auf die durch das Robert-Koch-Institut veröffentlichten Vorgaben beschränkt werde. [n-tv]