M. Schrappe – Ad hoc Nr. 5

In einer neuen Stellungnahme der Experten-Gruppe um den Infektiologen Matthias Schrappe zur Corona-Strategie ist zu lesen: „In Italien, Frankreich und Österreich gilt der Genesenenstatus 6 Monate, in der Schweiz bislang sogar 12 Monate (wenn durch einen Antikörpertest nach 3 Monaten eine ausreichende Immunität nachgewiesen wird). 

Dass dieser Status in Deutschland auf 3 Monate verkürzt wird, ist wissenschaftlich schwer nachzuvollziehen, daran ändern auch die vom RKI angeführten Studien nichts, die diesen Schritt belegen sollen.“ [Focus

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Die Verkürzung des Genesenenstatus auf 90 Tage ist kritisch zu betrachten. Schon für die bislang angenommene sechsmonatige Immunität nach Infektion gibt es nur wenig belastbare Studien. Etwas besser sieht die Studienlange zur Immunität nach Impfung aus, die, wie inzwischen hinlänglich bekannt ist, weniger lange anhält als ursprünglich gedacht. Im September 2021 veröffentlichte die Gesellschaft für Virologie (GfV) eine Stellungnahme, in der es hieß, dass „eine durchgemachte Infektion auch nach einem Jahr noch sehr gut vor Reinfektion und schweren Verläufen“ schütze. Seitdem jedoch kamen weitere Studien zu widersprüchlichen Ergebnissen, so dass die GfV im Dezember ihre Stellungnahme aktualisierte und mitteilte, dass „auf Grund dieser widersprüchlichen Datenlage gegenwärtig nicht sicher von einem ein Jahr anhaltenden Schutz Genesener ausgegangen werden“ könne. 

Unbestritten aber sei, dass die COVID-19 Impfung nach durchgemachter SARS-CoV-2 Infektion zu einem starken Anstieg der antiviralen Immunantwort führe. Deshalb, so die GfV weiter, sollten sich bis zur weiteren Klärung der Sachlage Personen mit durchgemachter SARS-CoV-2 Infektion in der Regel 6 Monate nach durchgemachter Infektion gemäß der STIKO-Empfehlungen impfen lassen und auch deren Empfehlungen zur Boosterung berücksichtigen.3 In Italien, Frankreich und Österreich gilt der Genesenenstatus 6 Monate, in der Schweiz bislang sogar 12 Monate (wenn durch einen Antikörpertest nach 3 Monaten eine ausreichende Immunität nachgewiesen wird). Dass dieser Status in Deutschland auf 3 Monate verkürzt wird, ist wissenschaftlich schwer nachzuvollziehen, daran ändern auch die vom RKI angeführten Studien nichts, die diesen Schritt belegen sollen.

5. Ad hoc Stellungnahme u.a. von Mathias Schrappe