Die vermutlich einzige wirklich wissenschaftliche Einschätzung des Genesenen-Status ist die über den Nachweis der Antikörper.
Denn wahrscheinlich ist die tatsächliche Immunität, also auch der wirkliche Schutz, etwas davon abhängig, ob die Erkrankung auch wirklich durchlebt wurde. Es kann sein, daß bei einem sehr leichten Krankheitsverlauf auch nur wenige Antikörper gebildet werden. Dabei sind die Antikörper alleine auch nur ein Teil der Immunantwort. Hinzu kommen die sog. T-Zellen / Gedächtniszellen, die sich auch bei völliger Abwesenheit von Antikörpern recht schnell bilden und eine Immunantwort wieder hochfahren können.
Wer also nachweisen kann, Immunität zu haben zB. über Antikörper, sollte auch – unabhängig jeglichem weiteren Status – als Genesen / Immun anerkannt werden. Das wäre die vermutlich bislang erste wirklich wissenschaftliche Einschätzung des persönlichen Risikos mit entsprechenden Maßnahmen und sollte daher auch politisch / rechtlich umgesetzt werden.
Der Nachweis von Antikörpern war auch – sowohl in Österreich, wie auch in der Schweiz – Teil der politischen und rechtlichen Definition des Genesenen Status.
Petition – jeweils in Deutschland, Österreich, Schweiz
Wir starten die jeweilige Petition erst dann, wenn wir hier ausreichend Anmeldungen für eine erfolgreiche Durchführung versammeln konnten, die sich für eine „Anerkennung der Antikörper“ aussprechen.
Damit ist abgesichert, daß unsere Petition auch erfolgreich ist, wenn wir eine starten.
