Der Wissenschaftliche Dienst hat laut einem Bericht der „Bild“ große Zweifel, ob diese Neuregelung „verfassungsrechtlichen Maßstäben genügt“. Die Bundesregierung entscheide über (…) „wesentliche Aspekte der Regelung zum Genesenennachweis nicht mehr selbst“, sondern überlasse dies dem RKI, heißt es in dem Gutachten des Wissenschaftlichen Diensts, das dem Blatt vorliegt. [t-online.de]