- Ein Genesungszertifikat gilt 180 Tage.
- Eine ärztliche Bestätigung ist für 180 Tage nach einer abgelaufenen Infektion mit SARS-CoV-2 gültig. Diese muss molekularbiologisch (z.B. PCR-Test) nachgewiesen worden sein.
- Ein behördlicher Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten 180 Tagen vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 infizierte Person ausgestellt wurde.
- Vollständig geimpfte (z.B. mittels zwei Dosen) und anschließend genesene Personen sind jenen Personen, die eine weitere Impfung „Booster“ erhalten haben, gleichgestellt. [sozialministerium.at]

Der Grüne Pass – Einheitlicher Nachweis der Schutzimpfung, Genesung oder eines negativen Tests
Der sogenannte „Grüne Pass“ bestätigt, dass Sie getestet, geimpft oder genesen sind. Er gilt bei Reisen innerhalb der EU, kann aber auch als Eintrittstest in ganz Österreich verwendet werden. Es handelt sich dabei um einheitliche PDF-Dokumente mit individuellem QR-Code. Mehr Informationen zum Grünen Pass bietet das Gesundheitsministerium. [wien.gv.at]
In Österreich verlieren Genesene ab Dienstag, den 1. Februar 2022, nach sechs Monaten den Impfstatus, sofern sie diesen nicht mit der Booster-Impfung verlängert haben. Das hatte die österreichische Regierung aufgrund der rasanten Ausbreitung der Omikron-Variante im Land beschlossen. Gleichzeitig führt Österreich die Corona-Impfpflicht für alle ab 18 Jahren ein – EU-weit die härteste Impf-Regelung. [wiwo.de]

